Qualitätssicherung für ML-Anwendungen im Mittelstand

Bild des Forschungsprojektes Q-AMeLiA

Das Forschungsprojekt Q-AMeLiA (Quality Assurance of Machine Learning Applications) hat zum Ziel, KMU bei dem speziellen ML-Softwareentwicklungs-Lebenszyklus (ML-SDLC) und den dabei wichtigen Qualitätsindikatoren zu unterstützen. Fünf kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten mit drei Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusammen, um passende Instrumente zur Bewertung der Daten-Qualität bezüglich repräsentativer Abdeckung des Merkmalsraums sowie zur Bewertung der im Lernprozess erreichten Qualität des erlernten KI-Modells zu erarbeiten. Dies sichert das Produktrisiko des Herstellers KI-basierter Produkte ab und gewährleistet dem Kunden eine quantifizierte Leistung der Produkte hinsichtlich der Entscheidungen der KI.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert das Projekt über drei Jahre mit 600.000 Euro. Im Konsortium arbeiten die competition it-managment GmbH, Inferics GmbH, C.R.S. iiMotion GmbH, tepcon GmbH und schrempp edv GmbH sowie die Hochschulen Karlsruhe, Offenburg und Furtwangen zusammen. Die Konsortialleitung liegt bei Professor Dr. Christoph Reich von der Fakultät Informatik der Hochschule Furtwangen.

Im Rahmen des Hochschulprojektes Q-AMeLiA soll ML-unterstütze Software ermöglicht und messbar gemacht werden. Das bietet für SIVAS interessante Möglichkeiten. Wir untersuchen die Möglichkeit, auf Basis der in SIVAS vorhanden Telemetriedaten über ML-Methoden Muster in den Abläufen der Anwender zu erkennen, um dem Anwender dadurch Handlungsempfehlungen zu geben. In einem zweiten Anwendungsfall sollen die gleichen Muster verwendet werden, um für die erkannten Prozesse optimierte Oberflächen zu erstellen.

Weitere Infos lesen Sie hier.

Man sieht einen Stapel Rechnungen auf der einen Seite, auf der anderen einen Laptop mit dem Inhalt E-Rechnungen.

Von der E-Rechnung zur automatisierten Verbuchung und weiter

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles wichtige zum Thema E-Rechnungen. Die Entscheidung für oder gegen einen elektronischen Rechnungsworkflow nimmt Ihnen der Gesetzgeber jetzt ab: Ab dem 1. Januar 2025 gilt im inländischen Business-to-Business-Geschäftsverkehr (B2B) die E-Rechnungspflicht. Neben dem Wegfall der Papierberge bietet die Integration im ERP-System für Maschinen- und Anlagenbau bis zu 80% Zeitersparnis in der Buchhaltung.

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